Verhaltenskodex

Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt

Verhaltenskodex

Ein freundliches Miteinander und gegenseitiges Vertrauen bestimmen die Atmosphäre an unserer Schule! Damit das von niemandem ausgenutzt wird, haben wir uns auf das folgende Regelwerk verständigt.

Wir wollen alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft vor sexuellen Übergriffen und Gewalt schützen und den Betroffenen zu mehr Klarheit im Umgang damit verhelfen.

Dabei soll dieser Verhaltenskodex als Orientierungsrahmen dienen, ist aber nicht als abschließend zu verstehen.

Voraussetzungen für sexuelle Übergriffe liegen in Abhängigkeitsstrukturen, Machtgefällen und dem engen Zusammenleben verschiedener Menschen, wie sie auch eine Schule bietet. Diese Strukturen müssen wir uns immer wieder bewusst machen. Bei alters-, kräftemäßigen oder von der Position her gegebenen Vorteilen versuchen wir, auch die Perspektive des jüngeren, schwächeren oder abhängigeren Parts einzunehmen.

Der Verhaltenskodex gilt für Lehrende, Lernende, Erziehungsberechtigte und alle weiteren Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Bei allen Gesprächen - im Unterricht und darüber hinaus - achten wir auf geschlechtssensible Sprache und weisen auf sexuell diskriminierende Ausdrucksweisen hin.                      

Vier-Augen-Gespräche finden grundsätzlich in der Schulzeit (zwischen 7.30 Uhr – 17.00 Uhr) und innerhalb des Schulgebäudes statt, es sei denn, man befindet sich auf Klassen- oder Studienfahrt.                                 

Vorherige Absprachen können klären, ob jemand Drittes als Zeuge oder Unterstützung mitgebracht wird.               

Das Setting des Gesprächs wird so gewählt, dass größtmögliche Sicherheit für alle Teilnehmenden besteht. Das beinhaltet, dass es in einem geeigneten Raum stattfindet, dass räumliche Distanz gewahrt bleibt, vielleicht ein Tisch zwischen den Teilnehmenden steht, der jüngere bzw. abhängigere Part zur Tür hin sitzt und am Anfang des Gesprächs geklärt wird, ob diese eventuell geöffnet bleibt und/ oder in welchem Fall das Gespräch abgebrochen oder beendet werden kann.

Im Verhältnis Lehrende - Lernende ist die Anbahnung privater Kontakte sowohl direkter Art wie auf Social Media zu unterlassen.

Bei Schul-, Studienfahrten und Exkursionen sowie bei Kurstreffen wird für alle Teilnehmenden die Trennung zwischen Schul- und Freizeit, zwischen Schule bzw. Beruf und Privatbereich aufgehoben. Das bedeutet vor allem für die Lehrenden, dass sie deshalb gerade dann besonders sensibel eine professionelle Distanz wahren.

Auch bei Treffen vor oder nach einer Fahrt wie überhaupt bei Kurstreffen ist darauf zu achten, dass 1:1 Situationen zwischen Lehrenden und Lernenden vermieden werden.

Fahrten sollen möglichst von gemischtgeschlechtlichen Lehrenden-Teams begleitet werden, sodass in Notfällen ein Ansprechpartner des gleichen Geschlechts vor Ort ist und bei Übernachtungen eine Lehrerin die Schlaf- oder Waschräume der Mädchen und ein Lehrer die der Jungen betritt.                                 

Bei Fahrten ist gemeinsame Körperpflege/ Duschen o.ä. von Lehrenden mit Lernenden untersagt.

Grundsätzlich gilt für alle - Lehrende wie Lernende -, dass vor Betreten der Schlaf- und Sanitärräume angeklopft wird. Bei Heimweh oder Krankheit achten die Lehrenden darauf, eine 1:1 Situation am Bett von Lernenden zu vermeiden. Lernende betreten die Schlafräume anderer angemessen bekleidet.

Das Fotografieren und Filmen ist in den Schlafräumen ohne ausdrückliche Erlaubnis aller Anwesenden nicht gestattet. Ebenso bedarf das Verbreiten von Fotografien und Filmen die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen.

Toiletten, Umkleiden sowie Duschen sind sensible Bereiche. Alle Foto- und Videoaufnahmen dort sind verboten. Beim Betreten der Umkleiden in der Schule wird angeklopft. Lehrende beziehen die regelmäßige Kontrolle der Toiletten (je nach Geschlecht) in ihre Aufsicht mit ein.

Bestimmte Fächer wie Sport, Musik, Kunst wie auch szenische Darstellungen haben häufig mit Berührungen/ Hilfestellungen zu tun.           

Grundsätzlich gilt, dass körperliche Annäherungen und Anfassen erfragt und angekündigt werden. Oft reichen auch Erklärungen verbaler Art oder Lehrende machen die Übung vor bzw. die Lernenden helfen sich gegenseitig.

Darüber hinaus erstellen die betreffenden Fachschaften fachspezifische Regeln, die in den Fachräumen ausgehängt werden.

Wird der Verhaltenskodex übertreten oder wird solches beobachtet, gibt es die Möglichkeit, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden (Vgl. Beschwerdemanagement).

Manchmal aber wird es Ausnahmen von diesen Regeln geben und zuweilen werden aus Versehen oder unter Zeitnot Regeln verletzt. Mit diesem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, Ausnahmen und Übertretungen zu dokumentieren.

Transparenz ist grundlegende vorauszusetzen, um mögliche Täterstrategien abzuwenden, aber zugleich Gerüchten und Verdächtigungen zuvorzukommen.

Die Dokumentation der Selbstanzeige erfolgt bei der Schulleitung